I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, stellt ...waren her und war seit Jahren Organträgerin der X-GmbH. Diese beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Mit Beschluss vom 26. März 2001 ernannte das Amtsgericht (AG) ... einen vorläufigen Insolvenzverwalter und ordnete gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) "zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger der Antragstellerin" u.a. an:
"1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird ... bestellt.
3. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
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