I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (LuF). Er bewirtschaftet mit seiner Ehefrau in Betriebsgemeinschaft einen Hof im Zuständigkeitsbezirk des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--). Das FA stellte die Einkünfte aus LuF einheitlich und gesondert fest. Außerdem bewirtschaftet der Kläger seit 1990 (allein) einen Hof in Z (Sachsen-Anhalt). Die daraus erzielten Einkünfte stellt das FA Y als Betriebsstätten-FA gesondert fest.
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