FG Niedersachsen, vom 15.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 500/00
Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung
BFH, Beschluss vom 19.10.2005 - Aktenzeichen X B 108/05
DRsp Nr. 2005/19883
Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung
Die Frage, ob ein Stpfl. im Einzelfall sein mangelndes Verschulden an einer Fristversäumnis i. S. des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO glaubhaft gemacht hat, ist grundsätzlich eine Frage der Beweiswürdigung und damit letztlich eine Tat- und keine Rechtsfrage.