Streitig ist formellrechtlich die Zulässigkeit der Klage, materiellrechtlich die Steuererhöhung aufgrund einer Betriebsprüfung.
Die Kläger sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Nach Betriebsprüfungen bei beiden Klägern ergingen gegen sie Änderungsbescheide zur Einkommensteuer 1993 bis 1996 sowie gegen die Klägerin zu 2. geänderte Gewerbesteuermeßbescheide 1993 bis 1996. Die hiergegen eingelegten, aber nicht begründeten Einsprüche blieben ohne Erfolg.
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