BFH - Beschluß vom 10.09.1999
IX B 57/99
Normen:
FGO §§ 56, 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 445

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BFH, Beschluß vom 10.09.1999 - Aktenzeichen IX B 57/99

DRsp Nr. 2000/478

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zu den Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer NZB.

Normenkette:

FGO §§ 56, 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist den Klägern am 25. März 1999 zugestellt worden.