Streitig ist, ob wegen der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ob ein Mietverhältnis unter Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist.
Die Kläger sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Sie sind Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks. Das Erdgeschoss (75 qm) des Gebäudes nutzen sie selbst, das Obergeschoss (45 qm) ist an die Mutter der Klägerin vermietet.
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