I. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage betreffend Einkommensteuer 1987 bis 1992 abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Es hat ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden, weil der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hierauf verzichtet habe. Das Urteil wurde dem Kläger am Freitag, dem 9. Juli 1999, zugestellt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|