Der Antrag des Klägers, ihm wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. April 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitwert für die Berufungsinstanz: 35.886,31 €
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