Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Oktober 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unzulässig.
1. Die Beschwerdefrist wurde versäumt. Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist ist nicht zu gewähren.
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