Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 22. Mai 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.000,00 € festgesetzt.
I.
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