Der Antrag der Kläger auf Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
2.Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 25.10.2016 -
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien sind Nachbarn und streiten um die Erstattung von Kosten für die Instandsetzung einer verstopften Regenwasserleitung.
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