Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 20. November 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wendet sich gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung durch die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse). Einspruch und Klage blieben erfolglos. Die Revision wurde vom Finanzgericht (FG) nicht zugelassen.
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