BFH - Beschluss vom 12.09.2012
I R 29/12
Normen:
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 58
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 16.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1130/10

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Anforderungen an die Darlegung der Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten

BFH, Beschluss vom 12.09.2012 - Aktenzeichen I R 29/12

DRsp Nr. 2012/22059

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Anforderungen an die Darlegung der Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten

NV: Wird im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf die fristgerechte Absendung des beim BFH nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt, so ist im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155 FGO), glaubhaft zu machen, wann, von wem und in welcher Weise das in Frage stehende Schriftstück zur Post gegeben wurde (ständige Rechtsprechung).