Streitig ist, ob die Klagefrist gewahrt ist, sodass weitere Werbungskosten des Klägers bei einer Änderung des Einkommensteuerbescheids 2000 ggf. noch berücksichtigt werden könnten.
I.
Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Bis Ende Februar 2000 war er auch Geschäftsführer einer GmbH. Er wurde mit seiner Ehefrau beim Finanzamt zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
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