Dem Beklagten wird Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt vom 24. August 2018 gewährt.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 22. November 2018 (IX ZA 14/18) werden zurückgewiesen.
Der Wert des Verfahrens wird auf 360.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|