Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.09.2020 – 11 K 2359/19 BG wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
Mit Urteil vom 03.09.2020 –
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