BFH - Beschluss vom 16.01.2007
IX R 41/05
Normen:
FGO § 56 Abs. 1;

Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

BFH, Beschluss vom 16.01.2007 - Aktenzeichen IX R 41/05

DRsp Nr. 2007/11851

Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlicher Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie für das Wiedereinsetzungsgesuch eines Steuerpflichtigen entwickelt worden sind. 2. Danach ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet.

Normenkette:

FGO § 56 Abs. 1;

Gründe:

I. Streitig ist, ob dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) wegen unverschuldeter Versäumnis der Revisionsfrist um einen Tag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.