BFH - Beschluss vom 26.04.2005
I B 248/04
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1591
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 11.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen V 3/04

Wiedereinsetzung; Verfahrensmangel

BFH, Beschluss vom 26.04.2005 - Aktenzeichen I B 248/04

DRsp Nr. 2005/10526

Wiedereinsetzung; Verfahrensmangel

1. Zu den Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch.2. Im Wiedereinsetzungsgesuch muss zumindest der Kern der Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen vorgebracht werden.3. Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden.4. Eine schwere seelische Belastung infolge des Todes oder einer schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen kann dazu führen, dass ein Prozessbevollmächtigter seinen beruflichen Pflichten kurzfristig nicht mehr nachkommen kann.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe: