FG München - Urteil vom 16.10.2009
1 K 2522/09
Normen:
AO § 110;

Wiedereinsetzunggründe bei Krankheit

FG München, Urteil vom 16.10.2009 - Aktenzeichen 1 K 2522/09

DRsp Nr. 2010/11770

Wiedereinsetzunggründe bei Krankheit

Sind die Spätfolgen eines Unfalls nicht so gravierend und kann sich der Steuerpflichtige deshalb auf diese Beeinträchtigungen einstellen, hat er ggf. für Entlastung zu sorgen, so dass eine Arbeitsüberlastung eine Wiedereinsetzung nicht rechtfertigt.

Normenkette:

AO § 110;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Kläger die Einspruchsfrist versäumt hat oder ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.