Zwischen den Beteiligten war vor dem Finanzgericht (FG) die vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) ausgebrachte Schätzung der Einkünfte der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für den Veranlagungszeitraum 1978 streitig. Die Klage vor dem FG hatte teilweise Erfolg. Das Urteil wurde den Klägern am 8. Januar 1999 zugestellt.
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