BFH - Urteil vom 23.09.2009
VII R 42/07
Normen:
; ZK Art. 12; KN Kap. 84 Anm. 5 E;
Vorinstanzen:
FG München, vom 24.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2944/06

Wiedergabe von aus anderen Quellen als von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammenden Bildern als eigene Funktion eines Monitors i.S.d. Anm. 5 E zu Kap. 84 Kombinierten Nomenklatur (KN); Ausführung einer anderen Funktion als Datenverarbeitung durch einen Monitor aufgrund exakter Wiedergabemöglichkeit von Graustufen für ein Schwarz-Weiß-Bild

BFH, Urteil vom 23.09.2009 - Aktenzeichen VII R 42/07

DRsp Nr. 2009/27116

Wiedergabe von aus anderen Quellen als von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammenden Bildern als "eigene Funktion" eines Monitors i.S.d. Anm. 5 E zu Kap. 84 Kombinierten Nomenklatur (KN); Ausführung einer anderen Funktion als Datenverarbeitung durch einen Monitor aufgrund exakter Wiedergabemöglichkeit von Graustufen für ein Schwarz-Weiß-Bild

1. Dass ein Monitor nicht nur Bilder wiedergeben kann, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammen, sondern auch aus anderen Quellen stammende Bilder, verleiht ihm keine "eigene Funktion" (andere Funktion als Datenverarbeitung) i.S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN (Änderung der Rechtsprechung).2. Ein Monitor führt auch nicht deshalb eine andere Funktion als Datenverarbeitung aus, weil er in der Lage ist, im Schwarz-Weiß-Bild Graustufen exakt wiederzugeben, und deshalb für die Bildwiedergabe radiologischer Aufnahmen besonders geeignet ist.

Normenkette:

; ZK Art. 12; KN Kap. 84 Anm. 5 E;

Gründe

I.