Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 8. August 2018 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug nur noch um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 9. März 2018.
Die Beklagte betreibt eine Onlinemarketing Agentur.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|