FG Berlin - Urteil vom 10.03.2004
6 K 6394/99
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1 ;

Wiederholte Übernahme von Bürgschaften als gewerbliche Tätigkeit

FG Berlin, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 6 K 6394/99

DRsp Nr. 2006/29426

Wiederholte Übernahme von Bürgschaften als gewerbliche Tätigkeit

Die wiederholte Übernahme von Bürgschaften für Verbindlichkeiten geschlossener Immobilienfonds auf schuldrechtlicher Grundlage gegen Entgelt stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger durch die entgeltliche Übernahme von Bürgschaften die Merkmale eine Gewerbetreibenden erfüllt und dementsprechend zur Gewerbesteuer zu veranlagen ist.

Der Kläger ist an verschiedenen Gesellschaften der Unternehmensgruppe X u. Y beteiligt, die in den 90er Jahren schwerpunktmäßig Immobilienfonds mit Immobilien in P. und B. xxx initiiert hatten. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um geschlossene Immobilienfonds, jeweils in der Form einer GmbH & Co. OHG (sogen. Objektgesellschaft), welche ihrerseits Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.