FG Münster - Urteil vom 25.04.2006
11 K 1172/05 E
Normen:
AO (1977) § 125 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 503
EFG 2006, 1130

Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen mit der Folge der Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids

FG Münster, Urteil vom 25.04.2006 - Aktenzeichen 11 K 1172/05 E

DRsp Nr. 2006/20877

Willkürliche Schätzung von Kapitaleinnahmen mit der Folge der Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids

Verelffacht das Finanzamt die Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Schätzung ohne sachliche Grundlage, sondern allein durch Hochrechnung angeblicher Erträge mit 5% der Summe Gesamtbeträge der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus sechs Jahren, so führt dies zur Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheids gem. § 125 Abs. 1 AO 1977.

Normenkette:

AO (1977) § 125 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Wesentlichen, ob eine willkürliche Schätzung der Kapitaleinnahmen vorliegt und diese zur Nichtigkeit der für 2001 ergangenen Einkommensteuerbescheide führt.

Die Kläger sind gemeinsam zur Einkommensteuer (ESt) veranlagte Eheleute. Der Kläger erzielt Einkünfte aus Vermietung aus Verpachtung sowie gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an diversen Gesellschaften.

Mangels Abgabe der ESt-Erklärung 2001 schätzte der Beklagte die Einkommensteuer 2001 mit unter Vorbehalt der Nachprüfung stehendem Bescheid vom 08.10.2003 auf ... DM. Hierbei setzte er Einnahmen aus Kapitalvermögen i.H.v. 150.000 DM an. Eine Erläuterung, wie dieser Betrag ermittelt wurde, findet sich in dem Bescheid nicht.