Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Juli 2017 -
Soweit der Kläger die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 24. November 2016 nicht zum 31. Dezember 2016, sondern erst zum 31. Dezember 2017 beendet worden ist, wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|