FG München - Urteil vom 29.01.2014
3 K 908/11
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 124 Abs. 1 S. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2014, 209
DStR 2015, 11
DStRE 2015, 1137

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei wiederholter Bekanntgabe mehrerer Bescheide in jeweils nur einem Kuvert und Bestreiten jeweils nur des Empfangs eines der in dem Kuvert enthaltenen Bescheide

FG München, Urteil vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 3 K 908/11

DRsp Nr. 2014/6738

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei wiederholter Bekanntgabe mehrerer Bescheide in jeweils nur einem Kuvert und Bestreiten jeweils nur des Empfangs eines der in dem Kuvert enthaltenen Bescheide

1. Bestreitet ein Steuerpflichtiger, einen durch einfachen Brief versandten Verwaltungsakt überhaupt bekommen zu haben, obliegt dem FA der volle Beweis über den Zugang; ein Nachweis nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis) des Zugangs eines schriftlichen Steuerverwaltungsaktes reicht dabei nicht aus. Eine Beweiserleichterung zugunsten des FA besteht grundsätzlich auch nicht für den Fall, dass Verhältnisse gegeben sind, die den Zugang von Postsendungen bei normalem Postablauf nicht gewährleisten. 2. Bestimmte Verhaltensweisen eines Steuerpflichtigen können aber innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung eines Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung unter Berücksichtigung der hohen Wahrscheinlichkeit, dass ein abgesandtes Schriftstück seinen Empfänger auch erreicht, im Wege der freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass trotz des Bestreitens von einem Zugang eines Steuerbescheids auszugehen ist.