Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.10.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossenen Krankheitskostenversicherung, Versicherungs-Nr. N01, im Tarif X. jeweils bis zum 28.02.2021 nicht wirksam geworden sind:
a)die Erhöhung zum 01.04.2015 in Höhe von 17,74 €,
b)die Erhöhung zum 01.04.2016 in Höhe von 39,20 €,
c)die Erhöhung zum 01.04.2017 in Höhe von 58,81 €.
2. a) b) c) 3. 4. 5. 6. 7. 8.
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