Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2018 (
Die Beklagte wird verurteilt, bezüglich der Anleihen des Klägers im Zusammenhang mit der NSV 1, mit der NSV 2 und mit der NSV 4 an den Kläger einen Betrag i.H. von 45.000,00 € nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 15.000,00 € seit dem 4. Juli 2017, aus weiteren 15.000,00 € seit dem 15. Juli 2017 sowie aus weiteren 15.000,00 € seit dem 16. Januar 2018 zu zahlen.
2. 3. 4. II. III. IV. V.
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