OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.11.2014
20 W 317/11
Normen:
GmbHG § 35 Abs. 1 S. 2; GmbHG § 39;
Fundstellen:
GmbHR 2015, 363
ZInsO 2015, 704
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, vom 30.05.2011

Wirksamkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.11.2014 - Aktenzeichen 20 W 317/11

DRsp Nr. 2015/3690

Wirksamkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH

Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH auch nach vorheriger Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und trotz Einführung von § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG und § 15a Abs. 3 InsO durch das MoMiG (Anschluss an u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010, 25 Wx 56/10 und vom 6. Dezember 2000, 3 Wx 393/00; OLG München, Beschlüsse vom 16. März 2011, 31 Wx 64/11, und vom 29. Mai 2012, 31 Wx 188/12).

Die Niederlegung des Geschäftsführeramts durch den alleinigen Gesellschafter einer GmbH ist stets dann rechtsmissbräuchlich, wenn nicht gleichzeitig ein neuer Geschäftsführer für die Gesellschaft bestellt wird.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 35 Abs. 1 S. 2; GmbHG § 39;

Gründe:

I.