OLG Stuttgart - Beschluss vom 10.02.2014
14 U 40/13
Normen:
GmbHG § 47 Abs 4; ZPO § 256 Abs 1;
Fundstellen:
GmbHR 2015, 431
Vorinstanzen:
LG Ulm, vom 09.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 58/12

Wirksamkeit der Ausschließung des Gesellschafters einer GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2014 - Aktenzeichen 14 U 40/13

DRsp Nr. 2015/1726

Wirksamkeit der Ausschließung des Gesellschafters einer GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung

1. Zu den Voraussetzungen verbindlicher Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung einer GmbH.2. Fasst die Gesellschafterversammlung einer GmbH einen Beschluss über die Ausschließung eines Gesellschafters, obwohl der Gesellschaftsvertrag nicht vorsieht, dass eine solche Ausschließung aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses erfolgt, so ist der gefasste Beschluss bereits wegen des Fehlens der erforderlichen statuarischen Grundlage unwirksam.3. Zu den Voraussetzungen einer Erstreckung des hinsichtlich eines Gesellschafters einer GmbH bestehenden Stimmrechtsausschlusses auf einen weiteren Gesellschafter wegen einer engen organisatorischen, personellen oder sonstigen sachlichen Verbindung oder Verflechtung.4. Zu den Voraussetzungen einer Erstreckung des hinsichtlich eines Gesellschafters einer GmbH bestehenden Stimmrechtsausschlusses auf einen weiteren Gesellschafter wegen dessen Beteiligung an den Pflichtverletzungen, auf die die den Gegenstand der Beschlussfassung bildende Ausschließung des vom Stimmrecht ausgeschlossenen Gesellschafters gestützt ist.5. Zur Möglichkeit einer Pflicht zur Zustimmung eines Gesellschafters einer GmbH zu einem Beschluss über die Erhebung einer Ausschlussklage gegen einen anderen Gesellschafter.

Tenor

1. 2.