LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.06.2018
15 Sa 214/18
Normen:
BGB § 140; BGB § 626;
Fundstellen:
AuR 2018, 591
EzA-SD 2019, 3
NZA-RR 2018, 651
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 20.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1544/17

Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Angebot der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2018 - Aktenzeichen 15 Sa 214/18

DRsp Nr. 2018/17013

Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Angebot der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber

1. Bei der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ist im Rahmen des § 626 BGB auch das eigene Verhalten des Arbeitgebers zu bewerten. 2. Da die Beklagte selbst eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist angeboten hatte, kann nicht angenommen werden, dass das Verhalten der Klägerin derart gravierend war, dass der Beklagten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zu einer Beendigung im Rahmen einer ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar war.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 20. Dezember 2017- 8 Ca 1544/17 - abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 27. Oktober 2017 aufgelöst wurde.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Tarifbeschäftigte EG6 Stufe 3 TVöD-V zu beschäftigen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 140; BGB § 626;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 27.10.2017.