I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 20. Dezember 2017-
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 27. Oktober 2017 aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Tarifbeschäftigte EG6 Stufe 3
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 27.10.2017.
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