FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.04.2008
1 K 1970/04
Normen:
EStG § 36 Abs. 4 S. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1554

Wirksamkeit der Auszahlung einer Einkommensteuererstattung für beide Ehegatten, wenn auf einem im Namen beider Ehegatten verfassten, aber nur von einem Ehegatten unterzeichneten Schreiben ein Konto dieses Ehegatten bei einer anderen Bank als geänderte Bankverbindung mitgeteilt worden ist

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2008 - Aktenzeichen 1 K 1970/04

DRsp Nr. 2008/16408

Wirksamkeit der Auszahlung einer Einkommensteuererstattung für beide Ehegatten, wenn auf einem im Namen beider Ehegatten verfassten, aber nur von einem Ehegatten unterzeichneten Schreiben ein Konto dieses Ehegatten bei einer anderen Bank als geänderte Bankverbindung mitgeteilt worden ist

1. Haben die Ehegatten zwar in der Einkommensteuererklärung gemeinsam ein Konto für eine Steuererstattung benannt, ging aber später beim Finanzamt eine im Namen der Eheleute formulierte, aber nur vom Ehemann unterschriebene Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung ein und war darin das private Konto des Ehemannes bei einer anderen Bank angegeben, so wirkt die anschließend vom Finanzamt auf dieses private Konto des Ehemanns durchgeführte Einkommensteuererstattung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG auch dann auch gegen die Ehefrau, wenn dem Finanzamt später bekannt wird, dass die Ehegatten dauernd getrennt leben.