FG Sachsen - Urteil vom 22.11.2022
6 K 709/22
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1;

Wirksamkeit der Bekanntgabe der Einkommensteuerbescheide gegenüber dem Steuerberater bei bereits gekündigtem Mandentenverhältnis

FG Sachsen, Urteil vom 22.11.2022 - Aktenzeichen 6 K 709/22

DRsp Nr. 2024/3924

Wirksamkeit der Bekanntgabe der Einkommensteuerbescheide gegenüber dem Steuerberater bei bereits gekündigtem Mandentenverhältnis

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die Einkommensteuerbescheide für 2014 und 2015 vom 21. Dezember 2021 nicht wirksam bekanntgegeben worden sind.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die wirksame Bekanntgabe der Einkommensteuerbescheide für 2014 und 2015.

Diese hat der Beklagte am 21. Dezember 2021 erlassen und sich für ihre Bekanntgabe der Steuerberaterkanzlei XXX (nachfolgend: Kanzlei) als Bekanntgabeadressatin bedient. Dort gingen die Bescheide nach Mitteilung der Kanzlei am 22. Dezember 2021 ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger das Mandat bereits gekündigt.