1.) Auf die Beschwerde des Testamentsvollstreckers wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 5. August 2016 (Az.
Die für die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses für den Nachlass (A. C...), verstorben am (........), gemäß dem Antrag vom 13.6.2016/8.6.2016 erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Die Sache wird an das Nachlassgericht zurückgegeben und das Nachlassgericht wird angewiesen, das Testamentsvollstreckerzeugnis für den Nachlass (A. C...) gemäß dem Antrag vom 13.6.2016/8.6.2016 zu erteilen.
Die Wirksamkeit dieses Beschlusses wird jedoch bis zur Rechtskraft ausgesetzt und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist zurückzustellen.
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