I. Die Beschwerde der Arbeitgeberinnen [Beteiligte zu 2., 12., 13., 14., 15., 16., 17. und 18.] gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 6. Oktober 2017 -
II. Der Gebührenwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 34.000,00 EUR festgesetzt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Konzernbetriebsrat wirksam errichtet ist und ob die Klinikum W. GmbH Teil des Konzerns ist. Die Konzerneigenschaft im Übrigen ist zwischen den Beteiligten nicht streitig.
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