Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juni 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I. Streitig ist die Zulässigkeit einer von der R–Ltd. im Namen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) erhobenen Klage wegen Umsatzsteuer 2009 (Streitjahr).
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