Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen, soweit ihre Berufung gegen die Abweisung des Kündigungsschutzantrags (Ziff. 1 der Berufungsanträge) zurückgewiesen und ihre Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2. (Ziff. 4 der Berufungsanträge) abgewiesen wurden. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
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