OLG Bamberg - Beschluss vom 12.02.2018
8 U 175/17
Normen:
BGB § 104 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, vom 27.09.2017
LG Aschaffenburg, vom 12.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 175/17

Wirksamkeit der Übertragung eines Grundstücks durch eine Alzheimer-Patientin

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.02.2018 - Aktenzeichen 8 U 175/17

DRsp Nr. 2019/6171

Wirksamkeit der Übertragung eines Grundstücks durch eine Alzheimer-Patientin

Die Übertragung eines Grundstücks ist gem. § 104 Nr. 2 BGB unwirksam, wenn der Veräußerer zu diesem Zeitpunkt an einer schweren Alzheimer-Erkrankung mit Altersdemenz litt und aus forensisch-psychiatrischer Sicht zweifelsfrei eine Geschäftsunfähigkeit gegeben war.

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 27.09.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.10.2017, Az.: 12 O 216/15, wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das in Ziffer I. bezeichnete Urteil des Landgerichts Aschaffenburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 104 Nr. 2;

Gründe

I.