OLG Brandenburg - Urteil vom 29.03.2018
5 U 18/16
Normen:
GmbHG § 68 Abs. 1 S. 2; GmbHG § 70 S. 1;
Fundstellen:
GmbHR 2019, 183
ZInsO 2019, 578
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 09.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 63/15

Wirksamkeit der Veräußerung des Betriebsgrundstücks einer GmbH durch einen der Liquidatoren

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2018 - Aktenzeichen 5 U 18/16

DRsp Nr. 2019/171

Wirksamkeit der Veräußerung des Betriebsgrundstücks einer GmbH durch einen der Liquidatoren

1. Die Veräußerung des Geschäftsbetriebs einer GmbH kann in analoger Anwendung des § 179a AktG unwirksam sein, wenn eine Gesellschaft ihr gesamtes Unternehmen veräußert, ohne dass über die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch die Gesellschafter zuvor entschieden worden ist. 2. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gesellschafter die Liquidation des Unternehmens beschlossen und die Geschäftsführer zu allein vertretungsberechtigten Liquidatoren bestellt haben. Das gilt umso mehr, wenn Einigkeit über die Veräußerung des Betriebsgrundstücks zu einem möglichst hohen Preis bestand.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9. Dezember 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Az. 14 O 63/15 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Der Gebührenstreitwert für die Berufungsinstanz wird auf 58.750 € festgesetzt.

Normenkette:

GmbHG § 68 Abs. 1 S. 2;