Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Ulm, Kn. Ravensburg, vom 18. Oktober 2018 (
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
3.Die Revision für die Beklagte wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung und um die Weiterbeschäftigung des Klägers.
1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|