LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.02.2017
6 Sa 1758/16
Normen:
ArbGG § 67 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 1446/16

Wirksamkeit der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Androhung der Krankschreibung im Falle der Einteilung zum Dienst am Silvestertag

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 1758/16

DRsp Nr. 2018/17284

Wirksamkeit der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Androhung der Krankschreibung im Falle der Einteilung zum Dienst am Silvestertag

Die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist sozial gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer damit droht, sich krank schreiben zu lassen, wenn er an einem bestimmten Tag (hier: Silvester) zum Dienst eingeteilt wird. Darin liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.10.2016 - 41 Ca 1446/16 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %, während die Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin allein trägt.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 67 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung.