Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr Verfahrenskostenhilfegesuch zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Rotenburg (Wümme) vom 14. Februar 2023 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 28. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
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