LAG Köln - Urteil vom 22.02.2017
11 Sa 724/16
Normen:
a. F. § 7 BetrAVG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1040/16

Wirksamkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 22.02.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 724/16

DRsp Nr. 2017/12307

Wirksamkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers

Die Abschaffung des bis zum 31.12.1998 im BetrAVG vorgesehenen Sicherungsfalls der Ersetzung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage hat zur Folge, dass eine Versorgungszusage nicht mehr wegen wirtschaftlicher Notlage (teilweise) widerrufen werden kann.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.06.2016 - 11 Ca 1040/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

a. F. § 7 BetrAVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer zeitlich befristeten Kürzung der Betriebsrente.