LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.05.2018
7 Sa 1588/17
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 26.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 13446/16

Wirksamkeit einer Änderungskündigung zum Zwecke der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 1588/17

DRsp Nr. 2018/18716

Wirksamkeit einer Änderungskündigung zum Zwecke der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

Zu einer krankheitsbedingten Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer einzelne Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann (im Anschluss an BAG 22.10.2015 - 2 ABR 550/14)

Eine Änderungskündigung zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, die darauf gestützt wird, dass dieser einzelne Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann, erweist sich als sozial ungerechtfertigt, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen nicht durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers bedingt sind.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.10.2017 - 11 Ca 13446/16, WK 10101/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer personenbedingten Änderungskündigung zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit.