Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitgerichts Köln vom 20.07.2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer Witwenrente.
Die am geborene Klägerin ist die Witwe des Herrn P , der am geboren wurde. Nachdem am ihr gemeinsamer Sohn geboren wurde, heirateten sie am .
Herr P war bis zum 30.09.1996 Angestellter des beklagten Automobilunternehmens, zuletzt in der Funktion des Leiters der Motorsportsparte. Das Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag vom 16.02.1996 (Bl. 76 f. d.A.).
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