1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 26.04.2016 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit und damit zusammenhängende Vergütungsdifferenzen.
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