Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs.
Der Kläger ist von Beruf Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein am 16. Dezember 1988 verstorbener Vater, Herr B ... - B -, war an der A KG Grundstücksgesellschaft mbH. & Co. - KG 1 - wie auch an der Hotelgesellschaft C Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. & Co. KG - KG 2 - als Kommanditist beteiligt. Am 6.1.1974 vereinbarte der Kläger mit seinem Vater eine Unterbeteiligung in Höhe von 90 Prozent an den Hauptbeteiligungen des Vaters. Sie wählten hierfür die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Gesellschafter lösten die GbR zum 31.12.1977 auf, nachdem am 23.11.1977 über das Vermögen der KG 2 der Konkurs eröffnet worden war und der Vater des Klägers infolge von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen vom 14.6.1977 aus der KG 1 ausgeschlossen worden war.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|