Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 29.09.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|