Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 28.06.2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird für jeden Rechtszug auf 5.579,15 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
In der Sache wendet sich der Kläger gegen die Vollstreckung aus einem Beitragsbescheid und die Zuständigkeitsfeststellung der Beklagten für den Kläger als Unternehmer. Im Streit steht, ob die von dem Kläger im Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Aachen (SG) zu
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