LAG Düsseldorf - Urteil vom 13.04.2022
4 Sa 540/21
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; KSchG § 9; KSchG § 10; KSchG § 15;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 19.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5883/20
ArbG Düsseldorf, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 997/21
ArbG Düsseldorf, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5912/20

Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige trotz fehlender SollangabenGeltung des KSchG für ausländisches Unternehmen mit Standort in DeutschlandAuslegung einer Kündigung mit späterem BeendigungszeitpunktÜbernahme stillgelegter Standorte kein BetriebsübergangTeilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 303/21 v. 17.11.2021

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 540/21

DRsp Nr. 2022/9368

Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige trotz fehlender Sollangaben Geltung des KSchG für ausländisches Unternehmen mit Standort in Deutschland Auslegung einer Kündigung mit späterem Beendigungszeitpunkt Übernahme stillgelegter Standorte kein Betriebsübergang Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 4 Sa 303/21 v. 17.11.2021

1. Fehlende Sollangaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer iSv. § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führen nicht zur Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige.2. Zum räumlichen Geltungsbereich des KSchG für einen Luftverkehrsbetrieb mit Standort in Deutschland, dessen Leitung ihren Sitz im Ausland hat.3. Übernimmt ein Luftverkehrsunternehmen die im Ausland gelegene Zentrale nebst weiteren ausländischen Standorten eines anderen Luftverkehrsunternehmens, liegt hinsichtlich gleichzeitig nicht übernommener, sondern stillgelegter (inländischer) Standorte auch dann kein Betriebsübergang vor, wenn diese für sich keine übergangsfähigen Einheiten iSv. § 613a BGB bilden.4. Zur Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung, in welcher die Arbeitgeberin einen späteren als nach der anwendbaren Kündigungsfrist sich ergebenden Kündigungstermin nennt.5. Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 17.11.2021 - 4 Sa 303/21.

Tenor

I. 1. 2. II. III.